Was passiert, wenn’s passiert ist?

Sollten Sie – trotz aller Tipps – Opfer von Einbrechern geworden sein, können Sie den Schaden mit dem richtigen Verhalten vor und nach der Tat geringhalten. Wir zeigen Ihnen, wie:

  • Im Falle eines Einbruchs übernimmt im Normalfall die Hausratversicherung die Kosten für den Ersatz von gestohlenen Gegenständen sowie Reparaturkosten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass während des Einbruchs die Haustüre abgeschlossen und die Fenster nicht gekippt waren. Um den vollen Versicherungsschutz zu haben, sollten Sie also auf diese zwei Faktoren achten.
     
  • Bereits vor einem Einbruch sollten Sie von allen Wertgegenständen Fotos und Kaufbelege sammeln. So können Sie, falls diese bei einem Einbruch entwendet werden, den Besitz der Wertgegenstände beweisen und vereinfachen die Schadensregulierung mit Ihrer Hausratversicherung. Zudem sollten Sie regelmäßig Ihre Versicherungssumme überprüfen – und gerade nach besonders teuren Anschaffungen entsprechend anpassen.
     
  • Falls bei einem Einbruch auch die Geldbörse entwendet wurde, ist Eile geboten. Denn bevor EC-, Kreditkarten oder Personalausweise von den Tätern missbraucht werden, sollten Sie diese so schnell wie möglich sperren lassen. 
    Das geht ganz einfach über den zentralen Sperr-Notruf 116 116.
     
  • Ein Einbruch kann nicht nur materielle, sondern auch psychische Schäden bei den Opfern hinterlassen. Hierbei hilft die Opferschutz-Organisation Weisser Ring mit psychologischer Beratung. Aber auch Ihr Versicherer kann Ihnen mit sinnvollen Informationen, Adressen und womöglich sogar entsprechenden Assistance-Leistungen weiterhelfen.